Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden
Nr. 99102019120000Leistungsbeschreibung
Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.
Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt online über Mein ELSTER (www.elster.de) oder über eine kommerzielle Steuersoftware ausfüllen und übermitteln.
Für Unternehmen/Selbstständige, Personengesellschaften und Körperschaften (auch nach ausländischem Recht) besteht eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
- welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
- wann Sie zahlen müssen,
- wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.
Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Verfahrensablauf
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst online – bei Mein ELSTER (www.elster.de) bzw. mittels kommerzieller Steuersoftware - vornehmen. Für folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung besteht die Pflicht diese elektronisch zu übermitteln:
- Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
Steuerliche Anmeldung bei Mein ELSTER (www.elster.de) online vornehmen:
- Melden Sie sich auf www.elster.de mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
- Hinweis: Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Für die Abgabe der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung ist die Registrierung mit E-Mail-Adresse ausreichend. Nach Erteilung Ihrer Steuernummer können Sie dann das Benutzerkonto in ein vollwertiges Benutzerkonto aufwerten.
Informationen rund um die Registrierung finden Sie in der Hilfe von Mein ELSTER. Diese befindet sich bereits auf der Startseite (www.elster.de) in der Kopfzeile. Zudem können Sie sich das Video „Registrierung bei Mein ELSTER“ hier ansehen.
- Hinweis: Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, müssen Sie sich zunächst registrieren.
- Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Optionen „Alle Formulare“ und „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Navigieren Sie sich durch das Menü des Formulars und tragen Sie alle notwendigen Angaben ein. Laden Sie ggf. die erforderlichen Unterlagen hoch. Ist alles erfasst, können Sie über den Reiter „Prüfen“ die Angaben auf Unstimmigkeiten prüfen. Wenn alles stimmt, senden Sie den Fragebogen ab. Im Anschluss erhalten Sie eine Versandbestätigung.
Hinweis: Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, wenden Sie sich bitte an das für den Betrieb zuständiges Finanzamt. - Das Finanzamt prüft Ihre Angaben. Ggf. werden Sie von Ihrem Finanzamt aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
- Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.
Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:
- Die steuerliche Anmeldung können Sie nur schriftlich vornehmen, sofern keine elektronische Abgabeverpflichtung besteht.
- Laden Sie hierzu den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung herunter.
- Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Prüfen Sie anhand des Fragebogens, ob das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Senden Sie den Fragebogen und eventuelle Unterlagen an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben. Ggf. werden Sie von Ihrem Finanzamt aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
- Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.
Voraussetzungen
Sie nehmen eine
- gewerbliche,
- selbstständige (freiberufliche) oder
- land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,
oder Sie gründen eine
- Körperschaft,
- Kapitalgesellschaft
- Personengesellschaft/-gemeinschaft
- einen Verein
oder
- Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei Vertretung: Vollmacht und ggf. Empfangsvollmacht
- bei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandat
- im Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen
- ggf. nach Anforderung durch das Finanzamt: Zusatzfragebogen zur steuerlichen Erfassung
Welche Fristen muss ich beachten?
- Steuerliche Anmeldung: In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben.
Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Wird eine neue Steuernummer erteilt (nach Prüfung des übermittelten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und der zugehörigen Unterlagen), erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre neue Steuernummer. Bei dieser Mitteilung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Deshalb kann gegen die Mitteilung der Steuernummer kein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Steuern Niedersachsen