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Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe
Leistungsbeschreibung
Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Fachlich freigegeben am
13.03.2018
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung