Schutzimpfungen Finanzierung
Nr. 99134028174000Leistungsbeschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung