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Landschaftspflege und Gebietsmanagement Förderung

Nr. 99090009027000

Leistungsbeschreibung

Diese Maßnahme fördert die Zusammenarbeit von Akteuren der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Damit sollen Verständnis und Akzeptanz für Natur- und Umweltschutzmaßnahmen und die Effektivität von eingesetzten Förderinstrumenten des Umwelt- und Naturschutzes verbessert werden.

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Akteure im ländlichen Raum, insbesondere der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Dazu zählen bspw. Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen, Vereine und/oder Naturschutzverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, Akteure aus der Nahrungsmittelkette und der Forstwirtschaft. Hierdurch soll ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft geleistet werden. Dies schließt insbesondere Flächen der Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung für den Naturschutz sowie mit Bedeutung für die Ziele von Natura 2000 ein. Darunter fallen z. B. artenreiches Grünland, Sand- und Moorheiden sowie Streuobstwiesen.

Zudem soll durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Kooperationspartner die Wirksamkeit und Akzeptanz anderer Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen gestärkt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Antragsfristen werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.

Was sollte ich noch wissen?

Für diese Fördermaßnahme wird in der laufenden EU-Förderperiode kein weiteres Antragsverfahren angeboten, da die Mittel bereits vollständig gebunden sind.

Voraussetzungen

Gefördert werden der Aufbau von Netzwerken, Naturschutzstationen, Weideagenturen o. ä., Einrichtungen der Landschaftspflege und des Naturschutzes sowie die Entwicklung von kooperativen Ansätzen für das Management von Schutzgebieten bzw. Schutzgebietssystemen.

Folgende Maßnahmen werden dabei unterstützt:

  • Schaffung neuer und Ausweitung bestehender Netzwerke zur gemeinsamen Durchführung von Projekten,
  • Management der Zusammenarbeit zur Umsetzung von naturschutzbezogenen Projekten und Konzepten für Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
  • Erarbeitung von regionalen Konzepten und Praxisleitfäden zur Verbesserung der Wirksamkeit von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
  • Projektentwicklung, Erstellung und Fortschreibung von Studien bzw. Entwicklungskonzepten insbesondere in Natura 2000- Gebieten und sonstigen Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität,
  • Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozesse zur Akzeptanzförderung von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
  • Öffentlichkeitswirksame Darstellung der geförderten kooperativen Projekte bzw. Konzepte zur Förderung der Biodiversität in der Kulturlandschaft und zur Erhaltung des ländlichen Naturerbes.

Antragsberechtigte sind:

  • Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen, Naturschutzverbände, Träger der Naturparke
  • Vereine und Zweckverbände
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Landschaftspflegeeinrichtungen,
  • Realverbände und Jagdgenossenschaften, Wasser- und Bodenverbände
  • Sonstige juristische Personen

Die am Projekt beteiligten Akteure müssen ihre Zusammenarbeit in einem verbindlichen Vertrag regeln. Am Zusammenschluss müssen mindestens zwei Partner bzw. Akteure aus dem Agrarsektor, dem Forstsektor oder der Nahrungsmittelkette sowie Akteure aus dem Naturschutz beteiligt sein.

Antragstellende Einrichtungen sollen regional verankert sein und über Fachkenntnisse und Erfahrungen in den hier genannten Themenbereichen sowie in der Beratung oder Kooperation lokaler Akteure verfügen. Des Weiteren muss bei der Antragsstellung eine Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU)

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