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Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen

Nr. 99022002017001

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

Fachlich freigegeben am

14.10.2020

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG
  • Sie sind in einem Internat untergebracht
  • Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
  • Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweise zur Unterkunft

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur 

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