Sprungziele
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen Gewährung

Nr. 99121003080000

Leistungsbeschreibung

Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) werden auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden ihnen die Aufwendungen für Miete, Darlehenszinsen und Betriebskosten für den selbstgenutzten Wohnraum erstattet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswehr.


Für freiwillige Wehrdienstleistende können u. a. folgende Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt werden:

  • Erstattung von Aufwendungen für Wohnraum nach § 13 USG
  • Wirtschaftsbeihilfe nach § 14 USG
  • Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt nach § 17 USG
  • Leistung für die Erstausstattung bei Geburt nach § 18 USG
  • Besondere Zuwendung nach § 19 USG
  • Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 20 USG
  • Überbrückungszuschuss nach § 21 USG
  • Leistungen an nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige nach § 22 USG
  • Sonstige Leistungen nach § 15 USG

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) werden auf Antrag gewährt. Das Antragsrecht endet mit Ablauf des dritten Monats nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes. Ausnahmen für längere Antragsfristen gelten ggf. zu § 13 USG und § 22 USG.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Seite zurück Nach oben