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Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe

Leistungsbeschreibung

Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.

Fachlich freigegeben am

13.03.2018

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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