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Sozialversicherung: Anmeldung - sofort

Nr. 99107001104000

Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche besteht die Pflicht einer Sofortmeldung:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Sofortmeldung muss enthalten:

  • den Familien- und Vornamen
  • die Versicherungsnummer
  • die Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • den Tag der Beschäftigungsaufnahme

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme ist die Sofortmeldung vom Arbeitgeber oder durch einen von ihm beauftragten Steuerberater oder ein Service-Rechenzentrum mittels Datenübertragung zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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