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Von Sachkundeerfordernis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden

Nr. 99131022010000

Leistungsbeschreibung

Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.

Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK. 

Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren. 

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Personalausweises 
  • Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest. 

Rechtsgrundlage

§ 5 Absatz 4 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)

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