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Kulturerbe Förderung

Leistungsbeschreibung

Die Maßnahme Kulturerbe trägt zum Erhalt von Kulturdenkmalen für die Nachwelt bei. Sie wirkt identitätsstiftend und stärkt die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Region sowie die Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Studien investive Vorhaben.

Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.

Gefördert werden können:

  • Studien im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes
  • Erhaltung denkmalgeschützter Bausubstanz sowie deren Umnutzung zur nachhaltigen Sicherung,
  • Erhaltung von historischen Gartenanlagen und historischen Kulturlandschaften.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • bei Gemeinden bis zu 53 %,
  • bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei privaten Zuwendungsempfängern 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Fördersätze für die Anträge nichtkommunaler Antragsteller können sich auf 50 % erhöhen, sofern das niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ein besonderes Landesinteresse feststellt.
  • Die Höchstförderung beträgt 120.000 Euro.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Formulare

Voraussetzungen

  • Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
  • Das zu fördernde Objekt ist ein Kulturdenkmal und steht unter entsprechendem Schutz.

Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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