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Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Sachkunde des Antragstellers

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Gebühren

  • Gebühr: 12,00 - 2060,00 Euro
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