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Handwerksmeisterprüfung - Einladung

Nr. 99065024007001

Leistungsbeschreibung

Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

Rechtsgrundlage

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