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Gehörlosengeld

Leistungsbeschreibung

In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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