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Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005

Leistungsbeschreibung

Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Gebühren fallen an?

Zur Zeit wird keine Gebühr erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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