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Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten Förderung

Leistungsbeschreibung

Mit der Maßnahme „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten“ wurde ein Instrument zur Sicherung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 geschaffen. Unterstützt werden insbesondere freiwillige Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Voraussetzungen

Die Fördermaßnahme gliedert sich in zwei Teilbereiche. Gefördert werden sowohl „Pläne für Lebensräume und Arten“ als auch konkrete „Vorhaben für Lebensräume und Arten“. Im Bereich „Pläne für Lebensräume und Arten“ wird die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert unterstützt. Hierzu zählen insbesondere folgende Vorhaben:

  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete,
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Pflege- und Entwicklungsplänen für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz,
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von sonstigen, projektbezogenen Planungen und Konzepten,
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Konzepten für Artenschutz und Artenhilfsmaßnahmen.

Der Bereich „Vorhaben für Lebensräume und Arten“ bietet Fördermöglichkeiten für Projekte zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Gegenstand der Förderung sind u. a. Projekte für

  • konkrete Projekte für Hoch- und Übergangsmoore, Niedermoore und Sümpfe, Gehölzbestände inkl. Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen, Fließ- und Stillgewässer sowie deren Auen, Biotope der Küsten und Ästuare, Fels- und Gesteinsbiotope, Offenlandbiotope,
  • Bergwiesen, Magerrasen, Heiden und artenreiches Grünland, naturnahe und kulturhistorisch wertvolle Wälder,
  • Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie konkrete Projekte zum Schutz, zur Förderung und zur Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten,
    • Durchführung von Bestandsaufnahmen zu Planungen und Projekten,
    • Effizienzkontrollen,
    •  die Erarbeitung und Durchführung von speziellen Monitoringkonzepten sowie Projekt- und Schutzgebietsmanagements einschließlich der Maßnahmenplanungen,
    • Erwerb von neuen Maschinen und Geräten,
    • Erwerb von wertvollen Flächen für den Naturschutz sowie
    • die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert.

Antragsberechtigte

Abhängig vom konkreten Vorhaben:

  • Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Träger der Naturparke, Stiftungen, Naturschutzverbände
  • Landschaftspflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung
  • Realverbände und Jagdgenossenschaften sowie
  • land- und forstwirtschaftliche Unternehmen

Die Projekte müssen einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Zudem muss der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf der Sicherung der Natura 2000-Flächen, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete liegen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

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