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Ehrenzeichen des Landes

Nr. 99035004067000

Leistungsbeschreibung

Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Niedersächsische Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden. Die Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Bearbeitung von Auszeichnungsanregungen mit Blick auf die Niedersächsische Verdienstmedaille ist die Niedersächsische Staatskanzlei.

Die Staatskanzlei bearbeitet außerdem auch Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Verdienstorden sowie dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz).

Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung

  • der Niedersächsischen Sportmedaille,
  • der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr,
  • des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und
  • von Fahnenbändern.

Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.

 

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