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Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Personen

Nr. 99059002000000

Leistungsbeschreibung

Wer als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchte, benötigt ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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