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Bewohnerparkausweis Erteilung
Nr. 99108001001000Leistungsbeschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden