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Betrieb von Energieversorgungsunternehmen: Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Diese kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Eine Liste der angezeigten Unternehmen wird von der zuständigen Stelle laufend auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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