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Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Zulassung

Nr. 99110016005000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine EU-zugelassene Besamungsstation, eine Embryo-Entnahmeeinheit/Erzeugereinheit und/oder ein Samendepot betreiben möchten, benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung. Sie können diese beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beantragen.

Eine Besamungsstation ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen für die künstliche Besamung.

Eine Embryo-Entnahmeeinheit ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Entnahme, Aufbereitung, Lagerung sowie Abgabe von Eizellen und Embryonen.
 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Verfahrensablauf

Wenn alle einzureichenden Unterlagen im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vorliegen, werden diese auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des LAVES in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Genehmigung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Erlaubnis, wenn 

  • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Besamungsstation oder die Embryo-Entnahmeeinheit tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder einen vertraglich an die Besamungsstation oder an die Embryo-Entnahmeeinheit gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
  • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
  • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen oder von Eizellen und Embryonen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
  • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Grundriss (zumindest Skizze) der Betriebsstätte(n) mit Legende (Bezeichnung der Räumlichkeiten)
  • Kopie des Vertrages mit dem für die Einrichtung verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin
  • Antrag auf Zulassung einer Besamungsstation
  • Antrag auf Zulassung einer Embryotransferstation
  • Kopie der Nachweise zur Sachkenntnis der fachlich verantwortlichen Personen

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie benötigen die EU-Zulassung/Genehmigung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Gebühren

  • Gebühr: 35,00 - 500,00 Euro

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 31.

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