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Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen

Nr. 99019033060000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Auszubildende beschäftigen, müssen Sie die Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen. Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Das sind zum Beispiel

  • Industrie- und Handelskammer,
  • Handwerkskammer,
  • weitere Berufskammern.

Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Berufsausbildungsvertrag
  • Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung von Ihnen als ausbildende Person
     
    • Das ist nicht notwendig bei freien Berufen, wie zum Beispiel
      • Ärzten,
      • Zahnärzten
  • Bei minderjährigen Auszubildenden: ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Berufsausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss des Vertrags melden. Sie müssen die Eintragung spätestens vor Beginn der Berufsausbildung beantragen.

Rechtsgrundlage

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