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Standesamt

Herzlich Willkommen beim Standesamt Freden (Leine)!

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten.

In Wirklichkeit begleitet Sie das Standesamt Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes. Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Ausünfte zur Verfügung.

Beurkundung von Geburten

Sie möchten die Geburt Ihres Kindes anzeigen?

Sie sind Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch! Im Standsamt wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet,wenn es in der Gemeinde Freden (Leine) das Licht der Welt erblickt hat.

Wenn Ihr Kind im Klinikum oder im Krankenhaus zur Welt gekommen ist, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser Ihnen noch vor Ort einen Überblick über alle Formalitäten geben. Dort können Sie auch Ihre Dokumente abgeben. Für die Urkunden wenden Sie sich dann bitte an das Standesamt des jeweiligen Geburtsortes.

Wenn Ihr Kind bei Ihnen zu Hause zur Welt kommt, erhalten Sie eine Bescheinigung der Hebamme über Geburtsdatum, -zeit und -gewicht. Mit dieser Bescheinigung muss dann eine Person, die bei der Geburt des Kindes anwesend war (z.B. der Vater) zum Standesamt kommen, um die Geburt mündlich anzuzeigen. Geburten müssen innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Welche Unterlagen für die Beurkundung eines Neugeborenen erfoderlich sind, erfahren Sie bei uns.

Eheschließung

Eheschließung

Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!

Gerne können Sie im Rathaus der Gemeinde Freden (Leine) heiraten.

In einer kleinen aber persönlichen Trauung versuchen unsere Standesbeamten Ihnen die ersten Schritte in die Ehe so schön wie möglich zu machen.

Eheschließungen sind in der Gemeinde Freden (Leine) im Rathaus zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Auch Samstagstrauungen bieten wir an. Sollten Sie Interesse an einer Trauung in Freden (Leine) haben, setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung.

Haben Sie sich einen anderen Ort für Ihre Trauung ausgesucht?

Kein Problem, sobald Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Freden (Leine) ist, nehmen wir die Anmeldung der Eheschließung entgegen und leiten diese an Ihr Wunschstandesamt weiter.

Natürlich bekommen Sie bei uns auch Stammbücher, sowohl im Format A5 als auch A4.

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist bei dem Standesamt vorzunehmen, bei dem mindestens einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Grundsätzlich sollten sich beide Eheschließenden die Zeit nehmen, die Anmeldung der Eheschließung gemeinsam durchzuführen. Ist eine Person aus einem wichtigen Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Vollmacht mitbringen. Bitte sprechen Sie uns dazu an.

Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, erfahren Sie bei uns. Aufgrund der Vielzahl an möglichen Ehevoraussetzungen ist eine abschließende Auflistung hier nicht möglich. Eine persönliche Vorsprache ist hier ratsam.

Zur Anmeldung der Eheschließung ist eine Terminvereinbarung sinnvoll.

Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis.

Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes, oder bei dem Standesamt, bei dem Sie heiraten möchten.

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis vorliegt.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Sofern Sie keinen Wohnsitz im Inland haben, so ist das Standesamt Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland zuständig.

Welche Unterlagen Sie zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfahren Sie bei uns. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache ratsam.

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft kann anerkannt werden:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahens geboren worden ist.

Die Vaterschaft ist durch den Vater persönlich, in öffentlich beurkundeter Form, anzuerkennen.

Sie wird wirksam durch persönliche Zustimmung der Mutter. Auch die Zustimmung ist in öffentlich beurkundeter Form zu erklären.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Die Vaterschaftsanerkennung sowie die Zustimmungserklärung der Mutter kann bei jedem Standesamt oder beim örtlichen Jugendamt erfolgen.Beim Jugendamt ist gleichzeitig eine Sorgerechtserklärung möglich.

Welche Unterlagen Sie zur Vaterschaftsanerkennung benötigen, erfahren Sie bei uns.

Anzeige eines Sterbefalles

Information für Hinterbliebene

Trotz der Trauer über den Verlust eines Menschen bleibt die Frage über die Beurkundung des Sterbefalles und der Bestattung. Hier können nicht alle Fragen pauschal beantwortet werden, in vielen Fällen ist eine telefonische oder persönliche Beratung erforderlich.

Scheuen Sie sich bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!

Allgemeines

Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall im Gebiet der Gemeinde Freden (Leine) diesen zu beurkunden und Sterbeurkunden auszustellen. Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn dem Standesbeamten der Sterbefall angezeigt wurde.

Anzeige

Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag (der Samstag gilt nicht als Werktag) angezeigt werden. In der Regel erledigt diese Formalität ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen.

Sterbefall zu Hause

Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Todesbescheinigungen) können Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen. Es wird in der Regel alles Notwendige für Sie erledigen. Der Bestatter kümmert sich auch um die Anzeige beim Standesamt. Sie können einen Sterbefall aber auch persönlich beim Standesamt anzeigen. Hier ist die Vorlage des Personalausweises des Anzeigenden erforderlich.

Wer meldet den Todesfall

Zur Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Personen verpflichtet:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die unmittelbar von dem Sterbefall Kenntnis hat.

Nachlassangelegenheiten

Rechtliche Auskünfte und Erbscheine erteilen ausschließlich die Nachlassgerichte.

Was muss ich mitbringen?

Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Personenstandsurkunden

In der Urkundenstelle des Standsamtes erhalten Sie Urkunden zu allen Personenstandsfällen, die im heutigen Gemeindegebiet beurkundet wurden, im Rahmen der sogenannten Fortführungsfristen.

Diese Fristen betragen:

  • Eheregister und Lebenspartnerregister: 80 Jahre,
  • Geburtenregister: 110 Jahre,
  • Sterberegister: 30 Jahre.

Nach Fristablauf werden die vorgenannten Register an das Kreisarchiv abgegeben. Für weitergehende Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte dorthin.

Folgende Personenstandsurkunden bzw. Auskünfte können Sie erhalten:

  • Geburtsurkunden
  • Auskunft über die Geburtszeit
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschafts-Urkunden
  • Internationale Urkunden
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus den geführten Registern

Bitte beachten Sie:

Die Ausstellung der Personenstandsurkunden ist gebührenpflichtig, ebenso ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses notwenig.

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

Seit dem 01. Januar 2009 dürfen Urkunden auch an Geschwister ausgehändigt werden.

Kann die Abholung nicht persönlich, durch die berechtigte Person, erfolgen, sondern nur durch eine Vertretung, so ist eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person erforderlich. Auch hier ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes des Berechtigten sowie der bevollmächtigten Person erforderlich.

Kirchenaustritt

Sie möchten aus der Kirche austreten?

Der Kirchenaustritt kann nur persönlich beim Standesbeamten am Wohnort erklärt werden. Ein Vordruck kann nicht zugesandt werden.

Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Kirchenaustritt. Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein und in die Ausrittserklärung einwilligen.

Nach erfolgter Kirchenaustrittserklärung wird automatisch eine Mitteilung über das Einwohnermeldeamt an das Finanzamt gemacht.

Der Wiedereintritt in die Kirche oder Religionsgemeinschaft ist beim zuständigen Pfarramt des Wohnortes zu erklären.

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

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