Sprungziele
Seiteninhalt
08.02.2023

Schöffenwahlen 2023

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit gesucht!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 vorgeschlagen.

Gesucht werden in unserer Gemeinde Freden (Leine) Frauen und Männer, die am Amtsgericht Alfeld (Leine) und Landgericht Hildesheim als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten und Berufen sollen mit ihrem Sachverstand und ihrer Lebenserfahrung die von Rechtsnormen geprägten Berufsrichter als gleichberechtigte Partner ergänzen. Alle fünf Jahre werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Fachgerichten, Straf- und Jugendgerichten gewählt. In diesem Jahr für die Amtsperiode 2024 bis 2028.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit, – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung, und großes Verantwortungsbewusstsein, weil das Richten über andere Menschen einen erheblichen Eingriff in deren Leben bedeutet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Die Gemeinde Freden (Leine) hat mindestens vier Personen als mögliche Schöffinnen/Schöffen sowie zusätzlich auch Jugendschöffinnen/-schöffen vorzuschlagen. Aus den vorgeschlagenen Personen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Näherer Auskünfte über das Schöffenamt und die Bewerbungsvoraussetzungen erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Freden (Leine), oder sind im Internet z.B. unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 27.03.2023 beim Ordnungsamt der Gemeinde Freden (Leine), Herrn Weidner, Zimmer 5, (Tel.:05148/790-39). Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.freden.de heruntergeladen werden.

Es konnten keine Bilder gefunden werden.

Seite zurück Nach oben