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26.09.2018

Zentrales Hunderegister Gemeinde Freden (Leine)

Nach § 6 des Nieders. Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26.05.2011 ist jeder Hundehalter verpflichtet, sein Tier registrieren zu lassen. Die Registrierung ist kostenpflichtig.

Die Registrierung ist unter https://www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441 39010400 möglich.

Mitwirkungspflicht

Nach § 6 Abs. 2 des NHundG hat die Hundehalterin oder der Hundehalter folgende Änderungen innerhalb eines Monats nach Eintritt des Ereignisses gegenüber der Register führenden Stelle anzugeben:

  • die Aufgabe des Haltens des Hundes
  • das Abhandenkommen und den Tod des Hundes
  • Änderungen der Anschrift.

Die in der Gemeinde Freden (Leine) durchgeführten Änderungen der Postleitzahlen und der Straßenbezeichnungen werden nicht automatisch im Hunderegister registriert.

Betroffene Hundehalter müssen die Änderungen im Hunderegister selbst veranlassen.

Hundehalter, die aus anderen Städten und Gemeinden zuziehen oder innerhalb des Gemeindegebietes ihren Wohnsitz wechseln, sind ebenfalls verpflichtet, die Änderung der Register führenden Stelle mitzuteilen.

Die Anschrift des zentralen Hunderegisters lautet:

GovConnect GmbH

Niedersächsisches Hunderegister

Nadorster Straße 228

26123 Oldenburg

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